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   SG Oldenburg, 19.06.2006 - S 4 AL 633/04   

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https://dejure.org/2006,107241
SG Oldenburg, 19.06.2006 - S 4 AL 633/04 (https://dejure.org/2006,107241)
SG Oldenburg, Entscheidung vom 19.06.2006 - S 4 AL 633/04 (https://dejure.org/2006,107241)
SG Oldenburg, Entscheidung vom 19. Juni 2006 - S 4 AL 633/04 (https://dejure.org/2006,107241)
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  • BSG, 08.12.1987 - 7 RAr 25/86
    Auszug aus SG Oldenburg, 19.06.2006 - S 4 AL 633/04
    Ist der Geschäftsführer lediglich bei bestimmten wichtigeren Geschäften in seiner Entscheidungsfreiheit beschränkt, ohne einem für die persönliche Abhängigkeit ausschlaggebenden Direktionsrecht der Gesellschaft in Bezug auf die Ausführung seiner Tätigkeit unterworfen zu sein, so liegt eine abhängige Beschäftigung nicht vor (BSG Urteil vom 08.12.1987 - 7 RAr 25/86 -, USK 87170).

    Demgemäß hat die höchstrichterliche Rechtsprechung insbesondere bei Geschäftsführern, die mit den Gesellschaftern familiär verbunden waren, die Arbeitnehmereigenschaft in Frage gestellt bzw. verneint (BSG Urteil vom 08.12.1987 a. a. O.; Urteil vom 18.12.2001 a. a. O.).

  • BSG, 21.04.1993 - 11 RAr 67/92

    Arbeitslosengeld - Anwartschaftszeit - beitragspflichtige Beschäftigung

    Auszug aus SG Oldenburg, 19.06.2006 - S 4 AL 633/04
    Ist ein Weisungsrecht nicht vorhanden, kann der Betreffende seine Tätigkeit also im wesentlichen frei gestalten, insbesondere über die eigene Arbeitskraft, über Arbeitsort und Arbeitszeit frei verfügen oder fügt er sich nur in die von ihm selbst gegebene Ordnung des Betriebes ein, so liegt keine abhängige, sondern eine selbständige Tätigkeit vor, die zusätzlich durch ein Unternehmerrisiko gekennzeichnet zu sein pflegt (BSG Urteil vom 18.04.1991, SozR 3 - 4100 § 168 Nr. 5; Urteil vom 06.02.1992, SozR 3 - 4100 § 104 Nr. 8; Urteil vom 21.04.1993, SozR 3 - 4100 § 168 Nr. 11; ständige Rechtsprechung).
  • BSG, 18.12.2001 - B 12 KR 10/01 R

    Fremd-Geschäftsführer - GmbH - Versicherungspflicht - Abgrenzung - abhängige

    Auszug aus SG Oldenburg, 19.06.2006 - S 4 AL 633/04
    Der Geschäftsführer einer GmbH, der am Stammkapital nicht beteiligt ist (Fremdgeschäftsführer), ist grundsätzlich abhängig Beschäftigter der GmbH und damit versicherungspflichtig (BSG Urteil vom 18.12.2001, SozR 3-2400 § 7 Nr. 20).
  • BSG, 18.04.1991 - 7 RAr 32/90

    Tätigkeit als Geschäftsführer der GmbH als abhängige Beschäftigung

    Auszug aus SG Oldenburg, 19.06.2006 - S 4 AL 633/04
    Ist ein Weisungsrecht nicht vorhanden, kann der Betreffende seine Tätigkeit also im wesentlichen frei gestalten, insbesondere über die eigene Arbeitskraft, über Arbeitsort und Arbeitszeit frei verfügen oder fügt er sich nur in die von ihm selbst gegebene Ordnung des Betriebes ein, so liegt keine abhängige, sondern eine selbständige Tätigkeit vor, die zusätzlich durch ein Unternehmerrisiko gekennzeichnet zu sein pflegt (BSG Urteil vom 18.04.1991, SozR 3 - 4100 § 168 Nr. 5; Urteil vom 06.02.1992, SozR 3 - 4100 § 104 Nr. 8; Urteil vom 21.04.1993, SozR 3 - 4100 § 168 Nr. 11; ständige Rechtsprechung).
  • BSG, 06.02.1992 - 7 RAr 134/90

    Beitragspflichtige Beschäftigung in der Rahmenfrist für Anspruch auf

    Auszug aus SG Oldenburg, 19.06.2006 - S 4 AL 633/04
    Ist ein Weisungsrecht nicht vorhanden, kann der Betreffende seine Tätigkeit also im wesentlichen frei gestalten, insbesondere über die eigene Arbeitskraft, über Arbeitsort und Arbeitszeit frei verfügen oder fügt er sich nur in die von ihm selbst gegebene Ordnung des Betriebes ein, so liegt keine abhängige, sondern eine selbständige Tätigkeit vor, die zusätzlich durch ein Unternehmerrisiko gekennzeichnet zu sein pflegt (BSG Urteil vom 18.04.1991, SozR 3 - 4100 § 168 Nr. 5; Urteil vom 06.02.1992, SozR 3 - 4100 § 104 Nr. 8; Urteil vom 21.04.1993, SozR 3 - 4100 § 168 Nr. 11; ständige Rechtsprechung).
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